Rahmenbedingungen

Erstgespräch

Das Erstgespräch dient dem gegenseitigen Kennenlernen und dazu, gemeinsam über eine weitere Zusammenarbeit zu entscheiden. Es dauert 50 Minuten und ist kostenpflichtig.

Teilrückerstattung durch die Krankenkasse

Um eine lückenlose Teilrefundierung beanspruchen zu können, müssen Sie spätestens zwischen dem Erstgespräch und der zweiten Therapie-Sitzung einen Arztbesuch bei Ihrem/Ihrer Allgemeinarzt/ Allgemeinärztin einplanen. Diese/r wird im Rahmen einer kurzen Untersuchung sicherstellen, dass es keine physiologischen Ursachen für Ihre Symptome gibt, und Ihnen eine Überweisung für eine Psychotherapie geben. Mit dieser Bestätigung ist die Teilrückerstattung durch die gesetzlichen Krankenkassen (ÖGK, SVS, BVAEB etc.) bis inklusive der zehnten Einheit gesichert. Darüber hinaus können wir gemeinsam einen Antrag auf Teilrückerstattung stellen. Die Krankenkassa bewilligt pro Antrag die Teilrückerstattung für bis zu vierzig Einheiten Psychotherapie. Wie viel pro Einheit rückerstattet wird, hängt von der jeweiligen Krankenkassa ab. 

Honorar

Eine Psychotherapiestunde dauert 50 Minuten und kostet 110€.

Bei nachweislich geringem Einkommen biete ich auch ein Kontingent von Plätzen zum Sozialtarif an. Die Vergabe erfolgt nach Maßgabe der Verfügbarkeit.

Ich kann Ihnen keine voll finanzierten Kassenplätze anbieten.

Verschwiegenheitspflicht

In meiner Tätigkeit unterliege ich der gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht, welche im § 15 des Psychotherapiegesetzes verankert ist. Dies bedeutet, dass ich grundsätzlich dazu verpflichtet bin, über alle mir in Ausübung meines Berufes anvertrauten Inhalte zu schweigen. Das betrifft alle Inhalte, auch schriftliche Aufzeichnungen. Dies gilt auch nach Beendigung einer Psychotherapie.

Absageregelung

Eine vereinbarte Therapiestunde ist 48 Stunden im Voraus abzusagen, ansonsten ist sie kostenpflichtig. Dies gilt auch im Fall einer akuten Erkrankung.